Richtig und Wichtig – Der Kindersitz
Als junge Eltern ist man natürlich auch das eine oder andere Mal auf ein Auto angewiesen. Es ist einfach schneller und gemütlicher mit dem Auto zum nächsten Kinderarzt zu fahren, der vielleicht auch noch am anderen Ende der Stadt ist. Einkäufe möchte man meist auch nicht zu Fuß erledigen. Vor allem nicht wenn ein Wocheneinkauf vor der Tür steht. Was ist aber wenn der Vater bzw. die Mutter nicht zuhause ist oder bleibt um auf das Kind aufzupassen? Wenn sich kein geeigneter Babysitter findet, muss man den Nachwuchs natürlich mitnehmen.
Um die Sicherheit von den Kleinen zu gewährleisten gibt es in Deutschland eine Kindersitz - Pflicht. So eine Rückhaltevorrichtung wird auf die Körpergröße von Kindern angepasst und bietet damit eine Sitzgelegenheit für Baby und Kind. Zusätzlich sicher der Kindersitz ab, das das Kind zu einem höher sitzt und zum anderen der Sicherheitsgurt schonend über die Schulter läuft anstatt über den Hals. Das ist nicht nur sicherer für das Kind, sondern auch nach §21 Absatz 1A der Straßenverkehrsordnung Pflicht, denn Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und einer Größe bis 150 cm dürfen nur im Kindersitz im Auto mitfahren.
Dabei muss man aber auch aufpassen, dass man nicht jeden Kindersitz kaufen und anwenden darf, denn diese müssen amtlich genehmigt und geeignet sein, denn seit April 2008 dürfen nur noch nach ECE44/03 oder höher freigegebene Kindersitze verwendet werden. Beim Kauf eines Kindersitzes erkennt man dies immer an den ersten beiden Zahlen der 8-stelligen Zulassungsnummer, die man auf dem orangenen ECE-Prüfsiegel findet. Sollten die Ziffern mit 00, 01 oder 02 betitelt sein, ist der Sitz zu alt und darf nicht verwendet werden. 03 und 04 sind dagegen problemlos nutzbar. Technisch sind beide gleichwertig.
Je nach Größe bzw. dem Gewicht des Kindes sollte man den jeweils passenden Kindersitz auswählen. Nach der Regelung der ECE Nr. 44 werden hier verschiedene Klassen unterschieden:
- Klasse 0: bis 10 kg
- Klasse 0+: bis 13 kg (nur entgegen der Fahrtrichtung)
- Klasse 0+-I: von Geburt bis 18 kg (gegen Fahrtrichtung oder ab 9 kg in Fahrtrichtung)
- Klasse I: von 9 – 18 kg
- Klasse II: von 15 bis 25 kg
- Klasse II-III: von 15 – 36 kg
- Klasse III: von 22 – 36 kg (nur Sitzerhöhung in Fahrtrichtung)
- Klasse I-III: von 9 – 36 kg
Die genannten Angaben hinsichtlich des Gewichtes sind Maximalwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Ein durchschnittlich wachsendes Kind wird allerdings nie diese Gewichte erfüllen, sondern eher aus dem Kindersitz herauswachsen. Trotz Sicherung des Kindes sollte man dennoch vorsichtig fahren um sich selbst und das Kind vor schlimmeren zu bewahren. Wer allerdings auf das Auto notfalls verzichten kann oder will, kann das Kind immer noch bequem mit einem Buggy mit zum einkaufen nehmen.