Studiengebühren
Kostenloses Studium wie es vor ein paar Jahren noch möglich war ist spätestens seit Einführung der Studiengebühren nicht mehr denkbar. Für jeden Studierenden sind hier pro Semester 500 Euro + Verwaltungsgebühr fällig. Bei zwei Kindern sind das 2000Eur pro Jahr. Bisher waren Familien, die für 3 Kinder Kindergeld bezogen haben von den Studiengebühren befreit. Doch seit einiger Zeit ist es sogar so, dass nur 1 Kind Studiengebühren zu zahlen hat. Um sich zu befreien muss lediglich ein Befreiungsformular bei der jeweiligen Verwaltung abgeholt werden. Aber Achtung - studieren die Kinder an verschiedenen Hochschulen, dann stellen sich die Unis teilweise quer, da sie natürlich möchten, dass sie ihren Beitrag behalten dürfen. Sie sollen nach Möglichkeit den Bruder/Schwester an der anderen Hochschule befreien lassen. Lassen Sie sich in diesem Fall nicht abwimmeln, sondern beharren Sie auf Ihr Recht.